![]() |
||||
|
|
Architekturbüro Dipl.-Architekt Norbert Rauscher in D-16548 Glienicke/Nordbahn
|
|||
|
Atelier Rauscher Architektur Kontakt Fotografie und Architektur Impressum |
||||
|
Städtebauliche Satzungen nach BauGB Informelle städtebauliche Planung Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung Dorfentwicklung und Dorferneuerung Städtebauliche Planung im ländlichen Raum Biogasanlagen im Land Brandenburg Denkmalpflege Sanierung, Umbau, Aufstockung, Ausbau Historischer märkischer Fachwerkbau Wohnungsbau Siedlungsgestaltung und Ortsgeschichte Gebäudegestaltung und Baugeschichte Bildarchiv Bauernhaus im Land Brandenburg Literatur zur Siedlungs- und Baugeschichte CAD-Visualisierung und Digitalisierung Bildbearbeitung, Grafik, Websitegestaltung Architekturfotografie und Bilddokumentation
Stockphoto Stockphoto-Galerien Startseite
Stockphoto-Galerie 1a Stockphoto-Galerie 1b Dorfkirche, Friedhof, ... Stockphoto-Galerie 2a Stadt, Bürgerhaus, ... Stockphoto-Galerie 2b Stadtkirche, Grabmal, ... Stockphoto-Galerie 3 Schloss, Schlosspark, ... Stockphoto-Galerie 4 Landschaft, Natur, ... Stockphoto-Galerie 5 Texturen, Strukturen, ...
Fotografie und Architektur
Internetportal für Architekturfotografie
Fotografie und Landschaft
Internetportal für Landschaftsfotografie
Atelier Rauscher Architektur
Architekturbüro in Glienicke/Nordbahn
Urheberrecht
Alle auf
diesen Seiten verwendeten Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt;
siehe |
Informelle städtebauliche Planungen
Erarbeitung von informellen städtebaulichen Planungen, städtebaulichen Rahmenplänen und Entwicklungskonzepten nach § 1 Abs.6 Nr.11 BauGB zur Dokumentation der geplanten langfristigen Siedlungsentwicklung oder zur Lösung von Spezialproblemen. Die Planung umfasst in der Regel den gesamten Siedlungsbereich, kann sich aber je nach Bedarf und Aufgabenstellung auch auf einzelne Ortsteile bzw. Siedlungsteile beschränken.
Es wird eine umfangreiche Planungsdokumentation mit Text, Fotos und Zeichnungen geliefert zur Erläuterung von gegenwärtiger Situation und geplanter Entwicklung des Planungsgebietes. Die Planung ist sehr gut geeignet als Zwischenstufe zwischen Flächennutzungsplan und rechtsverbindlichen Fachplanungen (Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan); bei kleineren Gemeinden kann sie unter bestimmten Voraussetzungen auch den Flächennutzungsplan ersetzen (siehe hierzu die Kommentare zum BauGB).
Die Gemeinde beschließt den städtebaulichen Rahmenplan durch Selbstbindungsbeschluss nach Beteiligung der Bürger und der wichtigsten Behörden.
Die Leistung ist den sonstigen städtebaulichen Leistungen zuzuordnen. Die Honorare werden auf Basis eines Leistungskataloges frei vereinbart.
Sollten bereits auf Ebene dieser informellen Planung spezielle Probleme z.B. zu Natur, Landschaft, Umweltschutz, Verkehr o.ä. zu klären sein, so werden erfahrene Fachplaner hinzugezogen.
Bei Durchführung des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens (Behörden- und Bürgerbeteiligung) wird auch die förmliche schriftliche Ausarbeitung der Stellungnahmen der Gemeinde incl. Mitwirkung bei der Formulierung der Beschlussvorlagen für die Gemeindevertretung übernommen. Diese Leistung beinhaltet die Abstimmung mit Behörden und Bürgern, die Teilnahme an Beratungen und Sitzungen sowie den Vortrag der Einzelentscheidungen mit Begründung in öffentlicher Sitzung an Stelle der Verwaltung zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.
Arbeits- und Planungsbeispiele
■ Gemeinde Hohennauen, 1997
■ Gemeinde Marwitz, 1997
■ Gemeinde Kleßen, 1996
■ Region Potsdamer Havelseen,
2001
|
|
||
|
Planungsbeispiel 1997:
Hohennauen |
||||
|
|
||||
|
Planungsbeispiel 1997: Marwitz Städtebauliche Problemanalyse |
||||
|
|
||||
|
Planungsbeispiel 1996:
Kleßen |
||||
|
|
||||
|
Planungsbeispiel 1996:
Kleßen |
||||
![]() |
||||
|
Arbeitsbeispiel 2001: Region Potsdamer Havelseen, Planung und Baugestaltung |
||||
|
|
||||
|
|
Copyright © Norbert
Rauscher 2006-2010
|
|||