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Architekturbüro Dipl.-Architekt Norbert Rauscher in D-16548 Glienicke/Nordbahn
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Dorfentwicklung und Dorferneuerung,
Erarbeitung von Konzeptionen zur Dorfentwicklung als informelle Planungen zur Darstellung von Erneuerungs-, Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Dorfes einschließlich Dokumentation und Bewertung des historischen Baubestandes. Die Planung dient der Erläuterung von ortsbezogenen historischen Zusammenhängen, gegenwärtiger Situation und geplanter Entwicklung und besteht aus Text, Fotos, Karten und Zeichnungen. Aufgabe der Arbeit ist es, einen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung besonders der historisch gewachsenen Dorfstruktur zu leisten und Lösungsvorschläge zu akuten Problembereichen aufzuzeigen.
Die Planung soll als Ideenfindung und Vorplanung für die Realisierung von kommunalen Einzelmaßnahmen besonders im öffentlichen Bereich dienen sowie zur Initiierung von weiteren, insbesondere privaten Aktivitäten zur Entwicklung des Dorfes beitragen. Die Planung soll den Bürgern als Handlungsanleitung zur Gestaltung der ortstypischen Bausubstanz dienen.
Im Leistungsumfang sind Lichtbildervorträge bzw. Beamer-Präsentationen zu Bestandsaufnahme und Planungsergebnissen enthalten. Die Erarbeitung eines speziellen Hauskatasters als Bild-Text-Darstellung des ortsbildprägenden Bestandes an historischen Wohn- und Nebengebäuden wird als besondere Leistung angeboten.
Die Planung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Bürgern. Für den Zeitraum der Planung wird ein "Arbeitskreis Dorferneuerung" gebildet. Der Architekt erläutert den Bürgern die ortstypischen Gestaltungsmerkmale, gibt Anregungen zu möglichen Aktivitäten im Sinne der Dorferneuerung und schlägt konkrete Maßnahmen vor. Soweit es der Inhalt der Planung erfordert, werden die zuständigen Fachbehörden in die Arbeit mit einbezogen. Die Gemeinde beschließt den Dorfentwicklungsplan als informelle Planung durch Selbstbindungsbeschluss.
Dorfentwicklungsplanungen gehören zu den städtebaulichen Planungen, soweit es städtebauliche Probleme zu lösen gilt. Die Leistungen sind den sonstigen städtebaulichen Leistungen zuzuordnen. Die Honorare werden auf Basis eines Leistungskataloges frei vereinbart. Als Orientierung dient die Honorarregelung für Dorfentwicklungsplanungen der Brandenburgischer Architektenkammer.
Arbeits- und Planungsbeispiele
■ Gemeinde Schlalach, 2002
■ Gemeinde Malz, 1993
■ Gemeinde Bochow, 1995
■ Gemeinde Stölln, 1995
■ Gemeinde Borgisdorf, 2003
■ Gemeinde Kriele, 1995
■ Gemeinde Schönholz-Neuwerder,
1996
■ Stadt Rhinow, Ortsteil Kietz,
1997
■ Gemeinde Uetz-Paaren, 1998
■ Gemeinde Eichstädt, 1992
■ Gemeinde Marwitz, 1997
■ Land Brandenburg, 2002
Download
"Dorfentwicklung
in Brandenburg":
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Planungsbeispiel 1995:
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Planungsbeispiel 2003:
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Planungsbeispiel 1997:
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Planungsbeispiel 1998:
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Planungsbeispiel 1992:
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