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Architekturbüro Dipl.-Architekt Norbert Rauscher in 16548 Glienicke/Nordbahn
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Bauleitplanung im Land Brandenburg im Landkreis Oberhavel
Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (BauGB mit Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Aufgabe, Grundsätze, Inhalte, Verfahrensweise, Behörden- und Bürgerbeteiligung usw. der Bauleitplanung werden im Baugesetzbuch (BauGB) in seiner jeweils aktuellen Fassung geregelt.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan (§ 1 Abs.2 BauGB). In der Berufspraxis spricht man beim Flächennutzungsplan von FNP oder F-Plan und beim Bebauungsplan von B-Plan.
Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB). Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (§ 3 Abs.1 BauGB).
Die Gemeinde kann insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen (§ 4b BauGB). Gemeint sind hier vor allem die Ausarbeitung von Begründung und Umweltbericht zum Bauleitplan sowie die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit Vorbereitung des anschließenden Abwägungsverfahrens. Die Abwägungsentscheidung selbst bleibt jedoch hoheitliche Aufgabe der Gemeinde bzw. Stadt.
Leistungsangebot
Angeboten wird die Bearbeitung der Bauleitplanung mit allen Teilleistungen für Flächennutzungsplan und Bebauungsplan in allen Varianten incl. Beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit:
■ Flächennutzungsplan Erarbeitung von Flächennutzungsplänen als vorbereitende Bauleitplanung nach §§ 5-7 BauGB (siehe links, Register Flächennutzungsplan).
■ Bebauungsplan Erarbeitung von Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung nach §§ 8-10, 12 und 30 BauGB auch in Sonderformen als Vorhaben- und Erschließungsplan oder als Textbebauungsplan (siehe links, Register Bebauungsplan).
■ Beteiligungs- und Abwägungsverfahren Ausarbeitung der formellen Stellungnahmen der Gemeinde im Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Mitwirkung bei der Formulierung der Beschlussvorlagen für die Gemeindevertretung. Bei Bedarf wird auch die gesamte Durchführung des Verfahrens incl. Führen des gemeindlichen Verfahrensordners für die Verwaltung übernommen, soweit die Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung dies aus der Hand geben darf.
■ Öffentlichkeitsarbeit, Moderation Vorbereitung, Durchführung und Moderation von Einwohnerversammlungen und Bürgerversammlungen; Presse und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Gemeinde bzw. Stadt.
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Flächennutzungsplan 2005:
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Flächennutzungsplan Rhinow |
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Bebauungsplan 2006: |
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Glienicke/Nordbahn, B-Plan
Nr.17 |
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Bebauungsplan 2001: |
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Bebauungsplan 2009: |
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Rauscher 2006-2012
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